| shenawjtly | Date: Tuesday, 12.11.2013, 06:04 | Message # 1 |
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Entschädigung trotz höherer Gewalt Matthias Oomen vom Fahrgastverband Pro Bahn begrüßt das neue Urteil: "Ganz einfach deswegen, weil es Rechtssicherheit schafft. Wir haben in einer Vergangenheit öfters welche Situation gehabt, dass aus sehr fragwürdigen Gründen auf höhere Gewalt plädiert wurde. Da gabs natürlich Fälle, die auch klar waren, jedoch auch Fälle wo wir das ganz anders gesehen haben sowie jetzt sagt dieses Urteil klar, es existieren höhere Gewalt, aber dies spielt absolut keine Rolle. Das heißt, jeder weiß, wo er dran ist sowie dies ist unterm Strich einfacher sowie gut." Ihre Rechte bei Zugverspätungen Um sich sein Geld von einer Bahn zurückzuholen, haben die Bahnreisenden ein Jahr Zeit. Wer kein Geld bekommt, sich aber dennoch im Recht glaubt, der kann sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Welche Rechtsexperten prüfen welche Ansprüche des Bahnreisenden erneut, so Heinz Klewe vom SP: "Wenn alles dann stimmt dass, dies er einen Anspruch hat auf eine Entschädigung, schreiben wir eine Schlichtungsempfehlung, die wir sowohl dem Verkehrsunternehmen wie gleichsam dem Reisenden zukommen lassen. Und falls beide sich mit unserer Schlichtungsempfehlung einverstanden erklären, dann entwickelt dies Substanz, dann wird dieser Vorschlag rechtskräftig und einer Streit ist beendet." Und der Reisende bekommt dann sein Geld. Wege, um als Bahnreisender an seine Rechte zu kommen existieren es einige und sie gehen alle über das sogenannte Entschädigungsformular, wie Jürgen Kornmann von einer Deutsche Bahn erklärt: "Wenn es irgendwie möglich ist geben wir schon im Zug an welche betroffenen Kunden welche Entschädigungsformulare raus, an den DB Informationsständen kann man sich dies Formular besorgen oder auch online über dies Internet." Ab einer Stunde Verspätung erstatten die Bahnunternehmen in Deutschland 25 Prozent des Fahrpreises. Ab zwei Stunden gibt es welche Hälfte des Ticketpreises zurück. Auch für Reisende mit Monatsoder Bahnkarte existieren es Entschädigung. Ab einer Stunde Verspätung im Nahverkehr in einer 2. Klasse existieren dies zum Beispiel 1,50 Euro, in dem Fernverkehr fünf Euro. Sowie Inhaber einer Bahncard 100 bekommen zehn Euro ausgezahlt. Streiks, Personenschäden, Hochwasserall dies gilt wie höhere Gewalt. Waren solche Fälle Grund für Zugausfall und Verspätung gab es bislang in der Regel kein Geld. Mit dem neuen Urteil des europäischen Gerichtshofes wird sich das ändern. Noch ist unklar, ab wann dies hier einheitliche Regelungen für alle Bahnunternehmen in Deutschland geben wird.
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